
Der Gemeinderat Utting hat – gegen die Stimmen der LFU – beschlossen, die Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge um 40 % für das Betreuungsjahr 2026/2027 beizubehalten.
Wir wissen, dass viele Familien diese Erhöhung tragen können. Gleichzeitig gibt es aber zahlreiche Eltern und Alleinerziehende, die keine Leistungen der Grundsicherung erhalten und dennoch jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Gerade sie spüren die steigenden Mieten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten besonders stark. Für viele wird die Kinderbetreuung damit zu einer erheblichen finanziellen Belastung.
Wichtig ist deshalb zu wissen: Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten.
Nach § 90 SGB VIII können Eltern beim Jugendamt eine vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge für Kindergärten, Krippen oder Hort beantragen, wenn die Kosten für sie nicht zumutbar sind. Ein Anspruch besteht nicht nur für Familien mit Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe. Auch Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen können – je nach persönlicher Situation – Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme haben. Das Jugendamt ist außerdem verpflichtet, über diese Möglichkeit zu beraten.
Für Familien aus Utting ist das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung des Landkreises Landsberg am Lech zuständig. Dort erhalten Eltern Informationen, Beratung und die notwendigen Antragsunterlagen.
Unsere Bitte: Wenn Sie Eltern, Alleinerziehende oder Familien kennen, denen die Beitragserhöhung große Sorgen bereitet, sprechen Sie sie behutsam auf diese Unterstützungsmöglichkeiten an. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf Hilfe haben, oder scheuen sich, einen Antrag zu stellen. Ein freundlicher Hinweis oder Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen kann den entscheidenden Unterschied machen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass kein Kind aus finanziellen Gründen benachteiligt wird.